Patientendaten-Schutz-Gesetz

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (= PDSG)

Ab dem 1.1.2022 sind alle Krankenhäuser gemäß dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (i.V.m. § 391 SGB V) verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen (sog. Schutzmaßnahmen) zum Schutz der verarbeiteten Patienteninformationen und der zuverlässigen Patientenversorgung umzusetzen.

Krankenhäuser können diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen, indem Sie den Branchenspezifischen Sicherheitsstandard (= B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus umsetzen.

Die wichtigsten Punkte zum Patientendaten-Schutz-Gesetz

  • Das Gesetz ist am 20.10.2020 in Kraft getreten.

  • Das PDSG bzw. die Ergänzung des § 391 SGB V bringt u.a. deutlich gestiegene Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit von Krankenhäusern mit sich.

  • Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit sind ab 2022 verpflichtend für alle Krankenhäuser.

Was ist zu tun?

  • Es müssen angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen implementiert und dokumentiert werden.

  • Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.

  • Die Risiken müssen bewertet und dokumentiert werden (= Management von Informationssicherheitsrisiken).

  • Es soll ein Informationssicherheitsmanagementsystem (= ISMS) eingeführt werden.

Wie können wir Sie unterstützen?

Die DaGo Consulting GmbH unterstützt Kunden insbesondere aus der Gesundheitsbranche im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz und betreut seit über 5 Jahren mehrere KRITIS-Krankenhäuser in Deutschland bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.

Ebenso betreut und berät die DaGo Consulting GmbH seit 2021 mehrere Krankenhäuser in Deutschland bei der Umsetzung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes.

Mit dem daraus gewonnenen Expertenwissen unterstützen wir gerne auch Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

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