Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (= PDSG)
Ab dem 1.1.2022 sind alle Krankenhäuser gemäß dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (i.V.m. § 391 SGB V) verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen (sog. Schutzmaßnahmen) zum Schutz der verarbeiteten Patienteninformationen und der zuverlässigen Patientenversorgung umzusetzen.
Krankenhäuser können diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen, indem Sie den Branchenspezifischen Sicherheitsstandard (= B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus umsetzen.
Die wichtigsten Punkte zum Patientendaten-Schutz-Gesetz
Was ist zu tun?
Wie können wir Sie unterstützen?
Die DaGo Consulting GmbH unterstützt Kunden insbesondere aus der Gesundheitsbranche im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz und betreut seit über 5 Jahren mehrere KRITIS-Krankenhäuser in Deutschland bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.
Ebenso betreut und berät die DaGo Consulting GmbH seit 2021 mehrere Krankenhäuser in Deutschland bei der Umsetzung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes.
Mit dem daraus gewonnenen Expertenwissen unterstützen wir gerne auch Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!
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